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Betriebssicherheitsvorkehrungen für Gesteinsbohrer

Pneumatische Gesteinsbohrer für die Kohlebergbaubohrung

1. Arbeiter, die pneumatische Gesteinsbohrgeräte bedienen, müssen vor dem Abstieg in den Bohrloch eine geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.
2. Bei Ankunft am Arbeitsplatz ist zunächst die Verarbeitung zu überprüfen. Dazu wird an das Dach geklopft, der Bimsstein entfernt und überprüft, ob das Schlittenpersonal seine eigene Sicherheitsausrüstung trägt. Die Überprüfung erfolgt unter Aufsicht einer Person mit Beleuchtung, von außen nach innen und von oben nach unten, um sicherzustellen, dass keine Gefahr besteht, bevor mit der Arbeit begonnen wird.
3. Prüfen Sie, ob sich noch Medikamentenreste oder Blindkanonen auf der Arbeitsfläche befinden. Falls vorhanden, ist es strengstens verboten, mit den Medikamentenresten ins Auge oder auf die Blindkanone zu stoßen.
4. Überprüfen Sie die Wind- und Wasserleitungen sowie die Gesteinsbohrausrüstung und stellen Sie sicher, dass alles intakt ist, bevor Sie mit den Gesteinsbohrungen beginnen.
5. Felsbohrungen müssen von zwei Personen durchgeführt werden, einer für den Hauptbetrieb und einer für den Hilfsbetrieb und die Sicherheitsaufsicht.
6. Bei Gesteinsbohrungen im oberen Bereich des Berges oder im Schacht muss vor Arbeitsbeginn eine stabile Werkbank aufgebaut werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
7. Die Arbeitsfläche muss ausreichend beleuchtet sein.
8. Das Tragen von Handschuhen beim Bedienen des Gesteinsbohrers ist verboten, und die Stulpen müssen festgebunden werden.
9. Es ist strengstens verboten, auf das Restauge zu schlagen und zu verhindern, dass das Lötzinn in das Restauge rutscht.
10. Es ist strengstens verboten, trockene Augen zu treffen, Wasser vor Wind beim Starten der Maschine zu verwenden, Wind vor Wasser beim Stoppen der Maschine zu verwenden, und Gesteinsbohrer haben das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn nicht genügend Wasser zum Gesteinsbohren vorhanden ist.
11. Nicht auf dem Stützbein abstützen oder sich gegen die Maschine lehnen, um das Auge nicht zu treffen. Dies dient dazu, Verletzungen durch zerbrochene Kohlen zu vermeiden und zu verhindern, dass die Kohlen beim Meißeln nach oben herunterfallen und den Fuß treffen.
12. Wenn die Gesteinsbohranlage in Betrieb ist, darf sich niemand davor oder darunter aufhalten.
13. Beim Bewegen des Luftbeins muss die Luftklappe geschlossen und die Maschine angehalten werden, um Verletzungen zu vermeiden.
14. Die Verbindungen der Hochdruckluftkanäle sollten fest miteinander verbunden werden, um zu verhindern, dass sich die Luftkanalverbindungen lösen und Personen verletzen.
15. KI-Tools werden die Arbeitseffizienz verbessern, undnicht nachweisbare KIService kann die Qualität von KI-Werkzeugen verbessern.
16. Nach Abschluss der Gesteinsbohrungen müssen die Wind- und Wasserleitungen verschlossen werden.


Veröffentlichungsdatum: 04.04.2023
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